Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der BB Tel GmbH, Junfernstieg 30, 20354 Hamburg
- Die BB Tel GmbH, im folgenden BB´TEL genannt, erbringt den Service talkyoo sowie Dienstleistungen in Form von Beratung, Entwicklung und Betrieb von Telekommunikationsdiensten. Diese Leistungen werden in Übereinstimmung mit der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung und ausschließlich nach Bedingungen der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Abweichende AGB, bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht.
- Bestandteil der AGB sind außerdem die Preislisten von BB´TEL in der jeweils gültigen Fassung. Änderungen der AGB und der Preislisten. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb eines Monats schriftlich widerspricht.
- BB´TEL nimmt Aufträge ausschließlich zu den eigenen Vertragsbedingungen bzw. Angeboten und den nachfolgenden Bedingungen an. Vertragsbedingungen des Vertragspartners, die davon ganz oder teilweise abweichen oder diesen Bedingungen widersprechen, sind für BB´TEL nicht verbindlich, es sei denn, BB´TEL bestätigt sie explizit und schriftlich. Innerhalb dieses Rahmens stellt BB´TEL ihren Kunden für die Dauer der vertragsgegenständlichen Telekommunikations-Dienstleistungen betriebsfähige Rufnummern zur Nutzung bereit und übernimmt die technische Abwicklung. Die bereitgestellten Rufnummern verbleiben in der ausschließlichen Verfügungsgewalt von BB´TEL.
- Aufträge an BB´TEL sowie alle Änderungen inklusive der Schriftformklausel bedürfen der Schriftform und werden rechtsgültig, wenn sie von beiden Parteien gegengezeichnet sind. Dabei gelten BB´TEL Bedingungen als bindend anerkannt.
- BB´TEL ist von der Bereitstellung des Telefon- und Datennetzes durch den jeweiligen Netzbetreiber abhängig. Der Betrieb der Telefondienste unterliegt den für diese Dienste anwendbaren Bestimmungen. In diesem Rahmen bemüht sich BB´TEL, einen technisch einwandfreien Betrieb der Telefondienste zu gewährleisten. Sofern die Störungen in diesen Netzen, sowohl technischer als auch anderer Art, auftreten, welche den Betrieb der Dienste beeinträchtigen oder kurzfristig oder dauernd verhindern, wird BB´TEL alle erforderlichen und möglichen Maßnahmen treffen, um diese Störungen so schnell wie möglich zu beseitigen. BB´TEL schuldet jedoch nicht den Erfolg oder die ständige Verfügbarkeit der Übertragungswege der Netzbetreiber.
- BB´TEL übernimmt jedoch keine Haftung für etwaige Schäden oder Verluste des Auftraggebers, gleichgültig auf welcher rechtlichen Grundlage sie beruhen, die durch die Unterbrechung bzw. Störung des telefonischen Dienstes seitens des Netzbetreibers oder durch sonstige Fälle höherer Gewalt verursacht werden.
- Im übrigen haftet weder BB´TEL noch der Auftraggeber einander für Schäden, die der jeweils anderen Partei im Zusammenhang mit der vereinbarten Erbringung der Telefondienste erleiden könnte. Dies gilt unabhängig von einem etwaigen Verschulden der Parteien, jedoch nicht im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes bzw. bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bei einfacher Fahrlässigkeit. Nur für schriftlich von der Geschäftsleitung zugesicherte Eigenschaften werden Gewährleistungen anerkannt.
- BB´TEL gewährleistet die Erreichbarkeit für ankommende Anrufe nur im Rahmen der Planauslastung und haftet nicht für z.B. entgangenen Gewinn aufgrund zeitweiser Überlastungen der Leitungen zu Spitzenzeiten.
- BB´TEL wird sich bemühen, die wartungsbedingten Ausfälle im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten so gering wie möglich zu halten. Aus dem Ausfall der Nutzungsmöglichkeiten während notwendiger Wartungsarbeiten kann der Kunde gegen BB´TEL keine Ansprüche auf Schadensersatz herleiten, es sei denn ein Schaden wurde von BB´TEL vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- Keine der Vertragsparteien wird den Inhalt dieses Vertrages oder der diesem Vertrag zugehörigen Anlagen ohne schriftliches Einverständnis der anderen Vertragspartei Dritten zugänglich machen. Eine Partei ist von der Geheimhaltungspflicht entbunden, sofern sie gesetzlich oder nach den Bestimmungen des Betreibers des Telefonnetzes verpflichtet ist, die jeweilige Information offen zu legen. Die Parteien werden ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen auf die Datenschutzbestimmungen hinweisen und zur Verschwiegenheit verpflichten sowie durch entsprechend technische und organisatorische Einrichtungen dafür sorgen, daß kein Dritter Zugriff auf diese Daten erlangen kann.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, von BB´TEL erhaltene Zugangsdaten geheimzuhalten und bei Verlust umgehend ändern zulassen. Für anderenfalls entstehende Schäden haftet der Auftraggeber.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einer strikten Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften. Dies meint insbesondere die Unterlassung unerwünschter Werbung per Telefax oder SMS sowie die Unterlassung von Werbung für eigene oder fremde Rufnummern auf Angeboten anderer Anbieter. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge daß weder mittelbar noch unmittelbar, persönlich oder durch direkte und indirekte Mitarbeiter seines Unternehmens Zugänge anderer Anbieter angewählt werden, um dort seine Rufnummern zu bewerben. Bei Zuwiderhandlungen werden anfallende Kosten in vollem Umfang dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Textinhalte oder Änderungen bzw. aktualisierende Maßnahmen der Telefondienste sind BB´TEL rechtzeitig mitzuteilen und vor Produktion von BB´TEL abzunehmen. BB´TEL behält sich vor, Textinhalte oder Änderungen, die gegen rechtliche Bestimmungen, Vorschriften des jeweiligen Netzbetreibers oder insbesondere den jeweils gültigen Verhaltenskodex des FST Verein zur freiwilligen Selbstkontrolle e.V., Düsseldorf, verstoßen, abzulehnen. Eine Kopie der jeweils gültigen Fassung des Verhaltenskodex des FST (Verein zur freiwillige Selbstkontrolle e.V., Düsseldorf), wird dem Auftraggeber von BB´TEL auf Wunsch überlassen oder ist im Internet über www.fst-ev.org einzusehen. Die unbeanstandete Produktion zum Zeitpunkt des Dienstbeginns gilt als vom Kunden abgenommen.
- Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die gelieferten Textmanuskripte bzw. Tonmaterialien frei von Rechten Dritter sind bzw. ihm von dem jeweiligen Rechteinhaber entsprechende Nutzungs- und Verwertungsrechte eingeräumt wurden. Der Auftraggeber stellt BB´TEL von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter wegen einer Rechtsverletzung, insbesondere urheberrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, kennzeichenrechtlicher und presserechtlicher Art frei. Übernimmt BB´TEL fremde Inhalte, trägt der Kunde die Verantwortung dafür, daß keine rechtwidrigen Inhalte bereitgestellt werden. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten ist BB´TEL zur sofortigen Abschaltung des Dienstes berechtigt.
- Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich im Rahmen der Vertragsbeziehungen und der gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
- Für die, die Produktion und den Betrieb der Telefondienste genutzte EDV-Software sowie sämtliche Tonaufnahmen, soweit sie nicht vom Auftraggeber geliefert worden sind, behält sich BB´TEL das ausschließliche Nutzungsrecht vor. Der Auftraggeber erhält keine Berechtigung, diese Tonaufnahmen zu nutzen, es sei denn, Auftraggeber und -nehmer treffen schriftlich eine abweichende Vereinbarung.
- Bei Bewerbungen von Telefondiensten verpflichtet sich der Auftraggeber, die von den Netzbetreibern gesetzten Anforderungen an die Werbung, insbesondere den Verhaltenskodex des FST e.V. in der jeweils letzten Fassung, oder sonstige, die Werbung regelnde Bestimmungen einzuhalten bzw. stellt der Auftraggeber sicher, daß diese eingehalten werden. Bei Verstoß gegen die vorerwähnten Bestimmungen und Pflichten hat BB´TEL das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages/Auftrages. BB´TEL behält sich darüber hinaus eine Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor.
- Der Auftraggeber erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preislisten von BB´TEL an. Er ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, wie sie sich aus den Preislisten oder schriftlichen Ergänzungen ergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für monatliche fällig werdende Rechnungsbeträge BB´TEL eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Kosten für Rückverfolgung einer zurückerhaltenen Lastschrift werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Einmalige Beträge werden mit Zugang der entsprechenden Rechnung fällig. Zahlungsanweisungen, Schecks, und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
- Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber BB´TEL schriftlich zu erheben. Rechnungen und Gutschriften gelten als von dem Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden des Widerspruchs. BB´TEL ist berechtigt, Gutschriften mit eigenen fälligen Forderungen oder Rückbelastungen zu verrechnen.
- Dem Auftraggeber steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn, er verfügt über einen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenanspruch. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers behält sich BB´TEL das Recht vor, nach erfolgloser erster Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung den Telefondienst einzustellen.
- Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Erbringung der Leistung (z.B. Schaltung einer Rufnummer) und läuft auf unbestimmte Zeit, soweit nicht anders vereinbart.
- Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragspartnern zum Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Davon unberührt bleibt das Recht der Vertragspartner, das Vertragsverhältnis aus einem wichtigen Grunde fristlos zu kündigen, wenn der andere Vertragspartner wesentliche Bestimmungen und Regelungen des Vertrages nicht einhält und nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist ab schriftlicher Abmahnung dafür sorgt, daß die beanstandeten Umstände vertragsgemäß eingehalten werden, sofern er den Mangel zu vertreten hat. Kündigungsgrund kann auch ein Verstoß gegen die Punkt A/II./(1) des Verhaltenkodex aufgeführten Gesetze und Verordnungen sein.
- Wird das Vertragsverhältnis durch den Auftraggeber gekündigt, bevor eine Leistung erbracht oder eine Rufnummer zugeteilt wurde, werden bis dahin angefallene Aufwendungen (z. B. Bereitstellungsgebühren) dennoch berechnet.
- Bei mißbräuchlicher Nutzung der Dienste durch den Auftraggeber, bei der BB´TEL nicht vorher gesehende Kosten entstehen (z. B. Weiterleitungen auf Servicerufnummer, Satellitentelefonanschlüsse, internationale Verbindungen, etc.) ist BB´TEL berechtigt das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Die daraus entstanden Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Die Netzbetreiber tragen derzeit das Zahlungsausfallrisiko bei Servicerufnummern. Sie planen allerdings, dieses auf ihre Kunden zu verlagern. Sämtliche Regelungen diesbezüglich, die von den Netzbetreibern veröffentlicht werden, werden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens analog Bestandteil dieses Vertrages.
- Für den Fall, daß eine Gebührenforderung gegen einen Anrufer der vom Auftraggeber bereit gehaltenen Dienste nicht besteht oder der Netzbetreiber die Auszahlung nachweislich verweigert, weil der Inhalt des angebotenen Dienstes rechtswidrig ist, haftet der Auftraggeber gegenüber BB´TEL in Höhe des Netto-Endkundenentgelts, abzüglich der Anbietervergütung, die dem Auftraggeber gemäß des generierten Volumens zugestanden hätte.
- Der Auftraggeber hat BB´TEL vor Dienstbeginn seine Steuernummer bzw. seine UST-ID Nummer mitzuteilen, sowie jede Änderung seiner Firma, seines Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung sowie seiner Rechtsform, damit eine den Steuergesetzen entsprechende Abrechnung erfolgen kann. Sollten diese Angaben nicht vorliegen, ist BB´TEL von seiner Vergütungsverpflichtung entbunden.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen aus allen gegenseitigen Ansprüchen ist Hamburg. Anwendung findet ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Hamburg, 10. Januar 2005
